Steuerberater

Thomas Huber

Rechtsformwahl

Was Sie für die Rechtsformwahl wissen müssen

Möchten Sie ein neues Unternehmen in Augsburg und der näheren Umgebung gründen, oder ein bestehendes umstrukturieren? Dann gibt es so einiges zu beachten, damit Ihr Vorhaben auch ein Erfolg werden kann! Am Anfang von derartigen Überlegungen ist die wichtigste Frage, die es zu stellen gilt: „Welche Rechtsform ist am vorteilhaftesten dafür?“

Diese Frage hat enorme Auswirkungen auf die Höhe der Steuern und vor allem auf die Haftung für durch das Unternehmen verursachte Schäden. Die Rechtsformwahl richtet sich unter anderem nach der Anzahl der an der Gründung beteiligten Personen und auch nach der Branche.

So finden sich bei der Einzelgründung unter anderem folgende Rechtsformmöglichkeiten: GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Ein Mann GmbH), GmbH & Co. KG sowie Einzelunternehmen, welches selber keine Abkürzung besitzt.
Bei einer Gründung durch mehrere Personen sehen einige der Möglichkeiten so aus: AG (Aktiengesellschaft), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), OHG (Offene Handelsgesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft).

Ein weiterer Punkt der bei der Rechtsformwahl in Betracht genommen werden muss, ist die Frage der Finanzierung. So ist bei manchen Formen wie dem Einzelunternehmen, der GbR oder der OHG kein Mindestkapital von Nöten. AGs oder GmbHs hingegen benötigen ein recht hohes Mindestkapital.
Der Vorteil der Letzteren liegt aber in Ihrer Haftungsbeschränkung.  So gehen Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein großes Risiko ein, da im Haftungsfall auch das Privatvermögen nicht sicher ist. Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gehen dieses Risiko nicht ein.

Rechtsformwechsel nach der Gründung

Natürlich ist eine Gesellschaft nicht auf eine Rechtsform festgelegt. Ändern sich firmenintern bestimmte Grundlagen, z.B. ein unbeschränkt haftender Gesellschafter einer oHG will nur noch beschränkt haften, so ändert sich auch natürlich die Form der Gesellschaft. Im genannten Beispiel würde aus der oHG eine KG werden.

Sowohl zum Wechsel als auch zur Rechtsformwahl können Sie sich stets von uns beraten lassen – bei so einem umfangreichen Thema sollten Sie nicht alleine dastehen.